Rössings

RÖSSING STIFTUNG

eine Stiftung zur Förderung der Kunst und des
Heimatgedankens in der Region Leipzig


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Rössing-Preis

Rössing-Preis 2012

Die Vergabe des Preises erfolgt für das

schönste Text–Buch über Leipzig bzw. seine Region.

Dotierung des Preises: 5.000,-  Euro
Bewerbungsschluss: 30. November 2011
Nominierung/Juryentscheid: März 2012
Preisvergabe: April 2012

Ausschreibung:
Der Rössing-Preis wird alle zwei Jahre an besonders begabte Fotokünstler oder Textautoren vergeben. Wechselweise wird das schönste Foto-Buch oder Text-Buch über Leipzig bzw. seine Region ausgezeichnet. Im Jahr 2011 erfolgt die Auslobung des schönsten Text-Buches über Leipzig bzw. seine Region.
Das Buch sollte sich in besonderer Weise mit der Stadt Leipzig bzw. mit der Region Leipzig auseinandersetzen und sein Erscheinen soll nicht mehr als vier Jahre zurückliegen.
Den Preis verleiht der Vorstand der Rössing Stiftung auf der Grundlage von Vorschlägen einer Jury. Der Preis ist im Jahr 2012 mit 5.000,- Euro dotiert.

Teilnahmebedingungen
Es werden nur Neuerscheinungen in deutscher Sprache ab 2008 berücksichtigt. Einzureichen sind 5 Exemplare, die im Besitz der Jurymitglieder verbleiben.
Jedes eingereichte Buch muß mit einer ISBN versehen sein.

Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen sind 5-fach mit folgenden Angaben:

Kurzbiografie
Name der Autors/Verlages
Ansprechpartner/in
Straße oder Postfach
PLZ und Ort
Telefon/Fax/E-Mail

an die:

Rössing-Stiftung
Dr. Margarete-Blank-Str.20
04451 Borsdorf

einzureichen.
Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Wir bitten um Verständnis, dass eingereichte Bewerbungen (Bücher) nicht zurückgesandt werden.

Bewerbungsschluß: 30. November 2011 (Poststempel)
Nominierung/Juryentscheid: März 2012

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury in einer nicht öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges (siehe auch Richtlinien zur Preisvergabe).

Preisverleihung
Die Preisverleihung findet im April 2012 statt.

 

Richtlinien zur Preisvergabe „Rössing-Preis 2012"

1. Die Mitglieder der Jury werden durch den Vorstand der Rössing-Stiftung berufen.
2. Die Jury besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern.
3. Der Vorstand beruft aus dem Kreis der Jury-Mitglieder eine/n Vorsitzende/n.
4. Die Tätigkeit der in die Jury berufenen Personen endet mit der Entscheidung der Jury über die Preisvergabe.
5. Die Jury ist in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig.
6. Die Tätigkeit der Jury ist vertraulich.
7. Aufgaben der Jury:

Die Jury prüft, ob die in der Ausschreibung des Rössing-Preises genannten formalen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Jury kann zu der Empfehlung gelangen, den Preis nicht zu vergeben.
Der Rössing-Preis kann in Ausnahmefällen an mehrere Personen verliehen werden.
Sie legt dem Vorstand einen kurzen Bericht über ihre Arbeit vor, in dem sie ihre Entscheidung mitteilt und begründet.
8. Die Ausschreibung des Preises obliegt dem Vorstand der Rössing-Stiftung.
9. Die Unterrichtung des (der) nominierten Autors (Autoren) erfolgt durch den Vorstand der Rössing-Stiftung.